Wie Sie sicher den Nachrichten entnehmen konnten, gibt es neue Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Diese werden in den Briefen von Kultusminister Tonne verdeutlicht.
Im Einzelnen bedeutet dies für die Schülerinnen und Schüler u. a.:
- Es gibt erneut eine Maskenpflicht im Unterricht in allen Klassen – auch in der Jahrgangsstufe 1 und 2.
- Es gibt bis zum 31.01.2022 keine Klassenfahrten mit Übernachtung. Wandertage und Tagesfahrten sind weiterhin nach Absprache und Überprüfung der aktuellen Lage möglich.
- Sollte bei einer Schülerin oder einem Schüler zu einem positiven Schnelltest kommen, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler (unabhängig vom 3G-Status) 5 Schultage in Folge testen. Bei weiteren positiven Schnelltests verlängert sich der Zeitraum jeweils. Es reicht explizit das positive Testergebnis eines Schnelltests – die Bestätigung durch einen PCR-Test muss nicht erst vorliegen!
Für die Eltern/Erziehungsberechtigten und alle weiteren externen Personen bedeutet dies:
- Bei Besuchen der Schule gilt für alle externen Personen ab sofort „2G plus“ – auch geimpfte und genesene Personen müssen eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorweisen.