Regelungen zur Versetzung und zum Übergang

Im folgenden möchten wir Sie über den neuen Erlass „Regelungen zur Versetzung und zum Übergang für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 10 sowie zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2020/2021“ informieren.

Diesen können Sie unter folgendem Link lesen: