Informationen – 05.05.2021

Ganderkesee, den 05.05.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie dem Brief von Kultusminister Tonne vom 04.05.2021 entnehmen konnten, will das Land Niedersachsen ab dem 10.05.2021 den nächsten Schritt in der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gehen:

Bei einer Inzidenz von unter 165 sollen alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B (Wechselunterricht) am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Die Einschätzung des Landkreises Oldenburg und des zuständigen Gesundheitsamtes für die kommende Woche beschreibt, dass die Inzidenz in den kommenden Tagen stabil unter dem Wert von 165 bleiben wird.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ist die Durchführung eines Corona-Selbsttests zweimal pro Woche (jeweils am Morgen des Schulbesuchs). Alle nötigen Testkits erhalten die Kinder über die Schule.

Die Durchführung und das negative Testergebnis müssen Sie uns als Eltern/Erziehungsberechtigte am Tag des Schulbesuchs bestätigen. Dies ist über ein Formular möglich, dass mit dem Selbsttest in der Schule ausgegeben wird. Ein positives Testergebnis müssen Sie umgehend der Schule melden – ein Schulbesuch ist an diesem Tag nicht möglich.

Die Abholung der ersten Testkits erfolgt für die Klassen, die nächste Woche wieder in den Präsenzunterricht starten, am Freitag. Die Zeiten sind Ihnen in einem Elternbrief und von der Klassenlehrkraft mitgeteilt. In begründeten Ausnahmen versenden wir ein entsprechendes Testkit auch per Post. Sprechen Sie uns gerne an.

Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihr Kind einen Selbsttest durchführt, oder sollten Sie auf Grund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie eine Befreiung Ihres Kindes am Präsenzunterricht wünschen, haben Sie hierzu auch weiterhin die Möglichkeit.

Das hierzu notwendige Formular finden Sie auf unserer Homepage (www.foerderzentrumganderkesee.de): HIER

Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (Schulbusse und Taxen) nur mit dem Tragen einer FFP2-Maske zulässig ist. Außerhalb der Schülerbeförderung kann auch eine einfache medizinische Maske getragen werden.

Wir hoffen, das in den kommenden Wochen die Inzidenzzahlen nicht erneut über 165 gehen und wir möglichst durchgehend im Szenario B eine Beschulung anbieten können.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Rainer Müller & Matthias Henze
(Förderschulrektor & Förderschulkonrektor)

Weitere Informationen können Sie dem Brief des Ministers entnehmen: